Konzernverantwortung

Mit extrem tiefen Steuersätzen lockt die Schweiz viele international tätige Grosskonzerne an, die ihren Sitz in der Schweiz haben, mit Tochterfirmen aber global aktiv sind. Immer wieder kommen Fälle zu Tage, in denen diese Firmen im Ausland Umweltstandards ignorieren und Menschenrechtsverletzungen begehen. Diese sollten dringend verhindert und sanktioniert werden können, doch der Schweiz fehlt dazu ein griffiges Gesetz.

Genau das wollte die Konzernverantwortungsinitiative, die im November 2020 zur Abstimmung kam, ändern. Obwohl eine Mehrheit der Stimmbevölkerung ihr zustimmte, scheiterte sie am Ständemehr. Doch die Forderungen der Initiative haben nicht an Aktualität eingebüsst. Regelmässig erscheinen neue Berichte über Grosskonzerne, die sich keinen Deut für Menschenrechte interessieren. Diese wiederholten Vorstösse sind das beste Beispiel dafür, dass die freiwilligen Vereinbarungen sich nicht bewähren.

Stattdessen fordern wir, wie die Koalition für Konzernverantwortung, dass Grosskonzerne obligatorisch eine Sorgfaltsprüfungspflicht bei ihren Tochterfirmen durchführen müssen, um festzustellen, ob diese sich an Menschenrechte und Umweltvorschriften halten. Dies wird von einer unabhängigen Aufsichtsbehörde kontrolliert und Verstösse werden sanktioniert. Ausserdem soll es möglich sein, dass Betroffene den für Verstösse verantwortlichen Konzern vor Gericht zur Rechenschaft bringen können.